Unsere Kernkompetenzen


Der Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit liegt im Bereich des geistigen Eigentums, des Telekommunikations- und Medienrechts, des Gesellschaftsrechts und des Ehe- und Erbrechts.

Dank unserer langjährigen Erfahrung begleiten wir auch sämtliche Beurkundungen. Unsere engen Kontakte zu freiberuflichen Notariaten garantieren eine rasche und kostenorientierte Abwicklung.

Bei Fragestellungen zu ausländischen Jurisdiktionen oder entfernten Rechtsgebieten können wir auf ein breites Netz von Korrespondenzanwälten zurückgreifen, die den gleichen Qualitätsansprüchen verpflichtet sind wie wir.

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Geistiges Eigentum, Radio und Fernsehen


Wir sind schwerpunktmässig im Bereich des geistigen Eigentums tätig, umfassend auch Telekommunikation und Medien, insbesondere hinsichtlich der Übertragungsrechte betreffend Radio- und Fernsehprogramme sowie im Konzessionsbereich. Dabei decken wir sämtliche regulatorischen Bereiche mit Bezug auf Rundfunkrecht und Telekommunikationsrecht ab und beraten zu Rechtsfragen im Medienbereich.

Auch im Urheber- und Leistungsschutzrecht in den Bereichen Musik, Film, Fotografie, Literatur und Kunst sind wir tätig.

Schliesslich sind wir für die Registrierung und Verwaltung von Marken, Designs und Domainnamen zuständig.

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recht


Wir beraten in den Bereichen des Gesellschafts- und Handelsrechts, einschliesslich Corporate Governance und Compliance. Wir sind in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten (Wahl der richtigen Rechtsform eines Unternehmens, Gründung, Verwaltung, Umstrukturierungen, Kapitalveränderungen, Abspaltungen, Redigieren von Statuten, Organisations- und Geschäftsreglementen und Aktionärbindungsverträgen etc.) behilflich und beraten bei Finanzierungen, Fusionen und Akquisitionen.

Erbrecht


Wir beraten in erbrechtlichen Belangen, insbesondere bei der Nachlassplanung, z.B. in Fragen der Meistbegünstigung des überlebenden Ehegatten oder bei der Errichtung von Vermächtnissen. Wir unterstützen bei der Ausfertigung von letztwilligen Verfügungen, Testamenten, Ehe- und Erbverträgen sowie bei Fragen betreffend das Ehe- und Erbrecht.

Als Willensvollstrecker setzen wir den testamentarisch festgelegten Willen durch, beachten dabei aber auch das Mitbestimmungsrecht der gesetzlichen und eingesetzten Erben und der Vermächtnisnehmer. Wir beraten Erben bei der Ausfertigung von Erbteilungsverträgen und gehen dabei lösungsorientiert vor mit dem Ziel, Streitigkeiten zu vermeiden. Dank unserem Fingerspitzengefühl und unserer Diskretion haben wir schon zahlreiche Erbteilungen erfolgreich durchgeführt.