Als Spezialisten für geistiges Eigentum, Gesellschafts- und Erbrecht erarbeiten wir massgeschneiderte Lösungen für unsere in- und ausländischen Klientinnen und Klienten und legen Wert auf direkten und persönlichen Kontakt. Wir arbeiten effizient und stellen höchste Ansprüche an die Qualität unserer Dienstleistungen. Viele unserer Klientinnen und Klienten beraten wir bereits in der zweiten Generation.
Dr. Hermann J. Stern eröffnete am 1. September 1977 seine Anwaltskanzlei an der Rämistrasse 5, 8001 Zürich, welche heute unter STERN.LAW von Andrea Werder weitergeführt wird. In seiner Dissertation befasste er sich mit den urheberrechtlichen Aspekten des Kabelfernsehens (Zürcher Beiträge zur Rechtswissenschaft, 1970). Von 1973 bis 1977 war er Präsident der Schweizerischen Vereinigung für Urheberrechte. Als Mitglied der Commission Juridique der Confédération Internationale des Sociétés d’Auteurs et Compositeurs (CISAC) und Leiter der Rechtsabteilung der Schweizerischen Verwertungsgesellschaft SUISA setzte er sich für die weltweite Anerkennung der Kabelrechte ein.
Er führte den ersten Musterprozess zum Kabelfernsehen und übernahm nach Bestätigung der Kabelrechte durch das Bundesgericht (BGE 107 II 82 ff.) die Aufgabe, diese Rechte in der Schweiz durchzusetzen. Zu diesem Zweck gründete er im Jahre 1981 die Interessengemeinschaft für in- und ausländische Sendeunternehmen (IRF) und war bis Ende 2016 deren leitender Geschäftsführer. Neben seiner Tätigkeit als Urheberrechtsexperte beriet er über dreissig Jahre im Bereich M&A, Gesellschaftsrecht und Erbrecht. Von 1. Januar 2017 bis 30. Juni 2020 war er Konsulent bei STERN.LAW. Am 1. Juli 2020 ist er in den Ruhestand getreten und nicht mehr als Anwalt tätig.